Wie öffentlich ist mein Hund?

Anonymer Greyhound, vermutlich gefährlich

Wer an Hundeveranstaltungen teil nimmt ist es gewohnt, seine persönlichen Daten in den Katalogen wieder zu finden. Umso merkwürdiger scheint es dann, wenn plötzlich einzelne Besitzer glauben, ihre Hunde aus der Öffentlichkeit wieder entfernen lassen zu können.

In der Tat ist die Veröffentlichung von Name und Anschrift samt Telefonnummern in den Katalogen eine zweischneidige Sache. Natürlich ist es praktisch die Kontaktdaten von Hundebesitzern (und vor allem Züchtern) nachschlagen zu können – auf der anderen Seite ist es natürlich auch ein Anachronismus: wer einen Züchter sucht wird heute eine eMail schicken oder Google bemühen und auf der Webseite die Kontaktmöglichkeiten erfahren.

Geht es die Öffentlichkeit etwas an, wo ich wohne oder unter welcher Telefonnummer ich erreichbar bin? Wie viele Anrufe von Unbekannten sind wirklich erwünscht? Wie oft werden Adresslisten gescannt und als Datenmaterial verkauft? Persönliche Daten sind also zu Recht nicht gerne gesehen, doch wie schaut es mit den Hunden aus?

Im Unterschied zu Menschen haben Hunde keine Persönlichkeitsrechte. Das mag manchen Besitzer nicht freuen, doch das Ablichten von Hunden und das Nennen des Hundennamens ist keine Sache, die man verhindern kann. Das heisst, dass man auf einer Ausstellung oder bei einer Sportveranstaltung ein Foto machen darf und den Namen des Hundes auch veröffentlichen darf indem man zum Beispiel einen Bericht auf seine Homepage stellt. Nicht nennen darf man die Daten des Besitzers, wenn dieser nicht zugestimmt hat.

Auch das Einbinden von Inhalten aus anderen Homepages ist untersagt, jedoch ist das Verlinken von anderen Homepages grundsätzlich eher gestattet. Eher – denn in Deutschland gibt es anscheinend bei manchen Gerichten die Auffassung, dass auch das Verlinken von Homepages genehmigungspflichtig sei. Für jeden, der sich ein wenig mit der Philosophie des Internets auseinandersetzt ein anachronistisches Unding.

Und wie ist das mit den Ergebnissen? Kann ich verhindern, dass z.B. der ÖKWZR eine Ergebnisliste seiner Clubausstellung veröffentlicht wo mein Hund vielleicht von einem ahnungslosen Richter abqualifiziert wurde? Kann ich nicht, denn selbst wenn es nicht dezitiert in den Ausschreibungen steht ist es als allgemein üblich anzusehen, dass Ergebnisse veröffentlicht werden.

Das Selbe gilt auch für Sportveranstaltungen, normalerweise wird niemand auf die Idee kommen, die Veröffentlichung eines Ergebnisses seines Hundes verhindern zu wollen. Diese Ergebnisse zu sammeln und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen ist Teil unseres Projektes coursing.eu. Wir werden auch auf Zuruf keine Hunde aus der Datenbank streichen, weil wir finden, dass Ergebnisse vollständig veröffentlicht werden sollten und wir keinerlei persönliche Rechte verletzen.

Harry Martin, webmaster von coursing.eu

2 Kommentare zu “Wie öffentlich ist mein Hund?”

  1. Viktor 4 Januar 2010 at 11:53 #

    Hi,
    ich kenne keinen Katalog, wo ausser Name und Stadt,bzw Land noch mehr angeführt wird! Strassen und Telefonnummern sind doch nicht angeführt, oder wo?
    Mit der Anmeldung unterschreibt aber auch jeder, dass er mit den Dingen wie Formwertnoten, veröffentlichung, Speicherung etc., auch einverstanden ist! Wenn nicht, geht man einfach nirgends hin und dann ist man auch nicht öffentlich! detto bei der Mitgliedsaufnahme in einem Klub! Willst das eine nicht, musst auch auf das andere verzichten!

    Kurt

  2. harry 5 Januar 2010 at 08:44 #

    telefonnummern nicht, aber name, plz, ort, strasse hausnummer stehen in der liste am ende des kataloges (hab grad wieselburg 09 angeschaut). dh de facto ist der aussteller voll bekannt.
    sinnvoller wäre meiner meinung nach nur mehr angabe einer emailadresse.
    wobei das wirklich nicht unser erstes problem bei den ausstellungen ist…


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