Richterausbildung – damals und heute

radnetter in gruppe richter

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1980 durfte ich mit der Ausbildung zum Formwertrichter beginnen, aber erst nachdem ich die Klubgewaltigen bekniet und innigst gebeten hatte. Einzig der Rasseklub hatte die Erlaubnis einen Interessierten aus den eigenen Reihen dem ÖKV vorzuschlagen um die ÖKV Richterausbildung zu vollenden! Zu vollenden? Ja, denn der ÖKV ging von der Tatsache aus, dass der Vorgeschlagene bereits viele Sachaufgaben und theoretisches Fachwissen im Klub erlernt hatte und auch über die nötige Praxis verfügte! Es war also der Klub in der Verantwortung für die Spezialausbildung zu sorgen.

Nachdem ich also vom Klub vorgeschlagen, in der UH veröffentlicht und kein Einspruch erfolgte, durfte ich mit der Ausbildung für eine Rasse beginnen. Bei mir war es der Airedaleterrier und ich startete damit, mich beim Klub einteilen zu lassen, wann und wo ich denn nun mit dem Fünfmaligen Schriftführen beginnen dürfte. Ja, fünfmaliges Schriftführen für jede Rasse war Voraussetzung und Pflicht. Dies dauerte mindestens 1 1/2 Jahre, weil es ja nur fünf IHA´s gab und überall durfte man ja auch nicht mit arbeiten. Danach kam die sogenannte Assistenz, bei der man gemeinsam mit dem amtierenden Richter die zu beurteilenden Hunde besprechen durfte, wenn man einen gnädigen und geduldigen Richter hatte! Ich glaube noch immer, dass damals die Richter eine Stufe höher standen und sehr bewusst Abstand zum gemeinen Volk hielten. Dies ist mir etliche male bewusst geworden, als ich Augenzeuge von Beleidigungen des Hundes, des Eigentümers oder auch der zahlenden Aussteller wurde. Man hatte sich viele male auf Kosten anderer, vermeintlich Unwissender köstlich amüsiert! Da lernte ich bereits sehr, sehr viel, denn so wollte ich keinesfalls einmal werden, auch wenn ich in den Kreis der Erlauchten aufsteigen dürfte! Ein alter Hase mit klingendem Namen überraschte mich auch einmal, indem er nicht einmal die von ihm zu beurteilenden Rassen erkannte!

Nach den 3 Jahren in denen ich meine Praxis als Richteranwärter machte, durfte ich den theoretischen ÖKV Richterkurs machen und freute mich schon auf die Vortragenden – Frau Bubik und Herr Prof. Poduschka ! Im Restaurant Wienerwald, in einem kleinen Saal kamen wir also zusammen um den letzten Schliff zu erhalten.

Es wurde ein sehr vergnüglicher Samstag mit der Übergabe eines Skriptums, das etwas dürftig war, aber in dem, die bei der Prüfung verlangten Themen und Bücher angegeben waren. Montag darauf pilgerte ich bereits in die Fachbuchhandlung um alles zusammenzutragen und um mit dem Studium beginnen zu können. Es war ein sehr umfangreiches Hundewissen verlangt und neben den Bereichen Rassekunde, Genetik, ÖKV und Beschreibungen mit den Spezialausdrücken war natürlich das Wissen um die eigene Rasse das Wichtigste! 1983 legte ich die Prüfung in den Räumen des ÖKV vor einer Kommission, bestehend aus HR. DR. Schäfer, Prof.Poduschka, Prof. DR. Schleger, Frau Bubik und Herrn Ringer mit Erfolg ab. Ehrlich? Ich bin noch heute der Meinung, für diese Prüfung mehr gelernt zu haben, als für die Matura! War auch notwendig!

1983 durfte ich dann meine Rasse zum erstenmal richten und erst danach konnte mich ein mir gut gesonnener Klub für eine weitere Rasse als Richteranwärter vorschlagen. Dies geschah auch, aber es war mühsam für jede Rasse die Assistenzen, das Schriftführen und das verlangte Proberichten von mindestens 6 Exemplaren – separat und vom üblichen Ausstellungsgeschehen unabhängig zu machen. Dieses Proberichten wurde vom amtierenden Richter gutgeheissen oder abgelehnt und dementsprechend wurde man für diese weitere Rasse ernannt oder zurückgestellt! Das Schwierige war aber meist bei seltenen Rassen die 6 Exemplare zum Proberichten in den eigenen Ring zu bekommen, weil entweder sowieso nur 2 oder 3 gemeldet waren, weil viele fehlten, oder weil sie trotz Zusage nicht kamen. Damals gab es nur wenige Schwarze Terrier und ich erinnere mich genau, die eine Hündin dreimal probegerichtet zu haben! Wenn nichts anderes da war?

Es war daher eine wirklich langwierige und schwierige Sache ein Richter für mehrere Rassen, geschweige denn Gruppenrichter oder Allrounder zu werden.

Anfang der 90er Jahre hatte der ÖKV Vorstand aber doch eingesehen, dass unser System wohl eine sehr gute Ausbildung bedeutete, aber sehr kompliziert und langwierig war und hatte daher die Richterordnung geändert. Überall in Europa funktionierte es anders, vor allem einfacher und wir waren immer im Hintertreffen!

In Marchegg durfte ich mit unseren Terriers zum erstenmal eine Rennbahn als Gast sehen und das Gefühl erleben wenn schnelle Hunde darauf liefen.

Dies war auch der Beginn, dass mich die Betreuer der Windhunde der FCI Gruppe X ansprachen, weil mich vor allem das Renngeschehen so begeisterte. Warum? Weil ich als zuständiger Referent des ÖKV dabei sein durfte und die Superatmosphäre miterlebte, als in Krenglbach die EM der Windhunde erfolgreich ausgeführt wurde. In diesen Tagen lernte ich die Faszination der schnellen, eleganten Läufer kennen und schätzen und begann mich so auch für den Formwert zu interessieren. Vom ÖKWZR erhielt ich damals auch die Einladung zur Richterausbildung, die ich dankbar annahm.

1999 wurde mir innerhalb des ÖKV Vorstandes auch das Richterreferat zugeteilt und ich begann sofort eine neue Richterordnung zu erstellen. Ich wollte eine solide Ausbildung, auf stabilem Wissen aufgebaut mit einer speziellen Fachausbildung kombiniert und begann daher etliches neu zu ordnen. Nach vielen Gesprächen mit Fachleuten der Kynologie, aber auch der Rhetorik, mit Pädagogen und mit Praxisleuten entstand das Konzept der neuen Richterordnung, die nach weiteren Diskusssionen in den diversen Gremien endlich Anfang 2000 fertig war und nach Beschlussfassung in Kraft getreten ist!

In vielen Dingen vereinfacht, das Proberichten von 6 Hunden pro Rasse gestrichen, die Schriftführung und die Assistenzen gekürzt, aber erweitert in wichtigen Bereichen zeigte sich diese neue RO auch angepasst an die FCI RO und modern und fortschrittlich! Der Zuspruch des österreichischen Richterkorps war gegeben, die Akzeptanz in der internationalen Kynologie war durch die vielen Einladungen von österreichischen Richtern nachzuweisen und unsere Fachleute waren geschätzt und anerkannt! Keine Europa- oder Welthundeschau ohne österreichische Richter zeigten die Hochachtung die man dem österreichischen Richterkorps entgegenbrachte.

Nach meinem Ausscheiden aus dem ÖKV vereinfachte und verwässerte man wieder die RO um dem ÖKV mehr Einfluss zu geben und um die Klubs zurückzudrängen. Mit fadenscheinigen Gründen wird heute von ÖKV Vorstandsmitgliedern das eigene Erweitern für Rassen begründet, die nicht immer nachvollziehbar sind. Jetzt kommt aber auch das Aufregen in den Klubs zu spät, denn die Änderung wurde von der GV, dem höchsten Gremium bestätigt und wenn man geschlafen hat, ist dies jetzt nicht mehr änderbar!

Bei der Eurodog 2009 in Schweden und auf der WHA 2009 in Irland ist kein einziger österreichischer Richter eingeladen! – Ein trauriges Zeichen!

Eine Schwemme von Richtern kommt jetzt auf die Hundeaussteller zu, von Leuten die einen Schnellkursus hinter sich haben und einen Windhund genauso beurteilen wie einen Begleithund und dadurch das rassetypische aus den Augen verlieren! Gefühl für das Richten ist eine Notwendigkeit, Routine und Gleichmacherei ist aber leider immer mehr zu erkennen, wenn man die Beurteilungen liest!

Sicher ist eine Richterordnung immer einem Wandel unterzogen, ist auch notwendig weil es immer neue Gegebenheiten zu erkennen gilt, aber was derzeit so angedacht wird, das ist mir zu …………..

Ihr Kurt Radnetter

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