der ÖKWZR antwortet
Folgende Antwort wurde mir vom ÖKWZR zur Veröffentlichung übermittelt. Weitere Informationen diesbezüglich bitte direkt unter office@windhund.at beziehen.
Harry Martin
Liebe Windhundefreunde!
Aus gegebenem Anlass, möchten wir die Hintergründe der nun notwendigen Eintragung eines Wurfes in das ÖHZB, gegen die sich der ÖKWZR samt seinen Mitgliedern lange sträubte, erläutern.
In einem offenen Brief vom 18.4.2010 „Quo vadis ÖKWZR“ erhebt ein ehemaliger ÖKV Funktionär diesbezüglich schwere Vorwürfe gegen den ÖKWZR-Vorstand, gegen die sich der ÖKWZR – Vorstand entschieden verwehrt.
Faktum ist:
- der neue Vorstand hat die „Altlast“ des nicht eingetragenen Wurfes, mit dem Stand, dass dieser lt. ÖKV einzutragen ist, übernommen
- der alte Vorstand hat sich geweigert eine Wurfabnahme vorzunehmen
- der Züchter hat sich daraufhin an den ÖKV gewandt und auf Anraten des ÖKV eine Zuchtabnahme durch eine Tierarzt vornehmen lassen
- der neue Vorstand hat nach Einholung aller relevanten Fakten den ÖKV um eine endgültige Klärung der Zuständigkeit gebeten um das Thema endlich abschließen zu können
- es folgte seitens ÖKV ein Informationsaustausch mit FCI und DWZRV
- in der Zwischenzeit erfolgten mehrmalige Zwingerüberprüfungen durch den neuen Vorstand, den Rassevertreter sowie durch den Amtstierarzt und einen unabhängigen praktischen Tierarzt
- am 3.3.2010 wurde der ÖKWZR vom ÖKV zu einer Besprechung eingeladen. Bei dieser Besprechung wurde durch den ÖKV festgestellt, dass
- der Wurf in Österreich gefallen ist und dieser Züchter daher das Recht aber nicht die Pflicht hat den Wurf in Deutschland anzumelden.
- die Elterntiere eindeutig bestimmt und die Gesundheit der Welpen durch einen Tierarzt im Rahmen einer (nicht durch den ÖKWZR erfolgten) Wurfabnahme bestätigt wurde. Somit müssen durch die Verbandskörperschaft (den ÖKWZR) A-Papiere ausgestellt werden!
- die Nichteinhaltung des Mindestabstandes zwischen zwei Würfen nur mit einer doppelten Eintragungsgebühr geahndet werden kann (was vom ÖKWZR auch vorgenommen wurde, allerdings insofern ohne Bedeutung für diesen Züchter ist, da er nicht Mitglied des ÖKWZR ist und daher ohnedies eine höhere Eintragungsgebühr zu entrichten hat).
- es keine gesetzliche Grundlage gibt, die eine Maximalanzahl von Tieren vorgäbe.
- es in der FCI keine Übernahme eines Zuchtverbotes durch ein anderes Land gibt. Somit fehlt uns jegliche Grundlage diese Hunde von der Zucht oder Ausstellungen auszuschließen.
So steht es tatsächlich um die „8 Nichteinhaltungen der diversen Ordnungen von FCI/ÖKV und ÖKWZR“:
- Die Zuständigkeit Österreichs für diese Eintragung ist auf Grund folgender Tatsachen begründet:
- der Wurf ist in Österreich gefallen
- der Züchter hat den Wurf in Deutschland nicht angemeldet (ist sein Recht aber keine Pflicht!)
- Die Nichteinhaltung des Mindestwurfabstandes kann lt. ÖKV Zuchtordnung nur mit einer erhöhten Eintragungsgebühr geahndet werden.
- Es wurden (und werden auch weiterhin) mehrere Zwingerkontrollen durchgeführt um eventuell auftretenden Problemen im Interesse der Hunde entgegentreten zu können.
- Die Wurfabnahme ist nach Zustimmung des ÖKV durch einen (unbahängigen und nicht mit dem ÖKWZR in irgendeiner Beziehung stehenden) Tierarzt erfolgt.
- Der Züchter hatte vom ÖKWZR keine Zuchterlaubnis. Der Züchter ist nunmehr nicht einmal Mitglied im ÖKWZR. Da jedoch beide Elternteile FCI-Papiere haben, ist die Verbandskörperschaft (der ÖKWZR) lt. geltender FCI-Ordnung verpflichtet, Papiere auszustellen. Die einzige Sanktionsmöglichkeit, die eine Verbandskörperschaft in diesem Fall ergreifen kann (und die der ÖKWZR auch gesetzt hat), sind erhöhte Eintragungsgebühren.
- Zu geringer Wurfabstand: Der ÖKWZR hat keine Zuchterlaubnis erteilt. Auch hier besteht die einzige Sanktionsmöglichkeit in einer erhöhten Eintragungsgebühr.
- Auf eventuelle Vereinbarungen, die nicht mit dem ÖKWZR getroffen wurden, hat der ÖKWZR keinen Einfluss.
- Eine Deckmeldung wurde verspätet abgegeben. Auch hier besteht für die Verbandskörperschaft nur die Sanktionsmöglichkeit in einer erhöhten Eintragungsgebühr.
Auf Grund der vorliegenden (und belegbaren) Tatsachen musste der ÖKWZR als rassebetreuende Verbandskörperschaft die entsprechenden Papiere nach langem Hin und Her nun doch ausstellen.
Der Vorstand des ÖKWZR ist stets und mit großem Einsatz bemüht, alles im Sinne der Windhunde zu unternehmen. Bei allem Bemühen muss man allerdings auch zur Kenntnis nehmen, dass Österreich immer noch ein Rechtsstaat ist und der ÖKWZR der FCI und dem ÖKV untergeordnet ist und daher der ÖKWZR-Vorstand an geltende Gesetze, Richtlinien und Ordnungen gebunden ist. Auch wenn dies dem Einzelnen unverständlich erscheinen mag.
Der Vorstand

da im internationalen zuchtreglement der FCI immer nur vom deckzeitpunkt die rede ist und nie vom wurfdatum, und nun eine verspätete deckmeldung vorzuliegen scheint, interessiert mich, in welchem land die züchterin lebte/gemeldet war, als die hündin gedeckt wurde. ich werde diese frage selbstverständlich auch an den verein stellen.
konkret beziehe ich mich damit auf § 18, absatz 2ff.
Danke für die Antwort, die aber wiederum mit falschen Tatsachen gespickt ist! Ich bemühe mich nochmals zu erklären:
Fakten sind:
zu 1.) Bravo dem alten Vorstand, der hat sich geweigert hat Papiere auszustellen!
zu 2.) nochmals Bravo, er war aber auch nicht zuständig.
zu 3.) ok, soll Sie
zu 4.) Warum kommt der jetzige Vorstand auf die Idee, das aus 2008 jetzt wieder aufleben zu lassen? Wozu eine Klärung?
zu 5.) was der ÖKV oder DWZRV gemacht hat, ist noch zu klären und wird an anderer Stelle diskutiert! Der ÖKWZR wurde von beiden über den Tisch gezogen!
zu 6.) hat nix mit dem X Wurf zu tun!
zu 7.) der ÖKV hat geladen, weil wie von Euch verlangt, eine Klärung eines klaren alten Falles anstand! ???
A) FALSCH, ist nämlich in der FCI Ordnung deutlich definiert! Ein Züchter kann sich doch nicht aussuchen wo er jetzt vielleicht eintragen lässt!!! Das wäre ein schönes Durcheinander und Züchtertourismus! Klar definiert ist der Wohnsitz, der Lebensmittelpunkt, wer Züchter ist etc, bitte nachlesen!
B)Wer hat wann und wo die Wurfabnahme gemacht? Vom ÖKWZR MÜSSEN KEINE Papiere ausgestellt werden, wenn Vergehen gegen die ÖKWZR Zuchtordnung vorliegen! Der ÖKV kann es niemals erzwingen! NIX kann der ÖKV ! Hört auf alles zu glauben was Maissen Jarisch vorgibt!
C) und D) schon mal was vom Tierschutz gehört?
19 Welpen innert 8 Monaten von einer Hündin????
E) komplett FALSCH
Siehe dazu FCI Statuten Art 2 Abs 3 Punkt h –
..gegenseitige Anerkennung der Sanktionen und Verfahren…. ein ganz wichtiger wesentlicher Punkt um in der FCI zu sein. Eine der Säulen eines Dachverbandes! Wird auch regelmässig so gehandhabt – Richtersperren, Dopingsperren, Forfeitlisten etc. Warum nicht auch Zuchtsperren?
Zu den restlichen 8 Punkten nehme ich nicht mehr Stellung, denn das ergibt sich von alleine.
Zum letzten Absatz ist aber zu hinterfragen: wozu noch ein ÖKWZR, wenn jeder macht was er will? Betrug ist Tür und Tor geöffnet!
Wozu ein ÖKV oder eine FCI, wenn man alles darf, auch wenn es anders festgelegt ist?
Bei richtiger Anwendung hat alles seinen Sinn, aber bei Eurer Auslegung, bzw. der von Frau Maissen Jarisch wird fürchterliches noch auf Euch zukommen! Was dann?
Kurt Radnetter